Die RL 2019/1161/EU wird mit dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz umgesetzt. Jeder Auftraggeber, der Straßenfahrzeuge im Anwendungsbereich des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes beschafft oder einsetzt, wird verpflichtet, die Mindestziele zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in den jeweiligen Betrachtungszeiträumen einzuhalten.