Wesentliche Punkte der Gesetzesänderung sind:
ausdrückliche Benennung des Standorts als zulässiges Differenzierungskriterium;
Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Differenzierung seiner Entgeltordnung nach Lärmschutzgesichtspunkten;
Wesentliche Punkte der Gesetzesänderung sind:
ausdrückliche Benennung des Standorts als zulässiges Differenzierungskriterium;
Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Differenzierung seiner Entgeltordnung nach Lärmschutzgesichtspunkten;