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Kraftfahrrecht Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949, BGBl III 2021/119

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/148ZVR 2021, 316 Heft 9 v. 23.8.2021

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 28. 6. 2021 notifiziert, dass das Unterscheidungszeichen, das zuvor für die Anbringung im internationalen Verkehr auf im Vereinigten Königreich zugelassenen Fahrzeugen ausgewählt wurde, von "GB" auf "UK" geändert wird und dass diese Änderung nur für das Vereinigte Königreich gilt und sich nicht auf Gebiete erstreckt, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist.

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