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Straßenpolizeirecht V der BMK, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2021), BGBl II 2021/283 und 2021/299 (Änderungen)

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/142ZVR 2021, 315 Heft 9 v. 23.8.2021

Es wurden für alle Samstage vom 3. 7. 2021 bis einschließlich 28. 8. 2021 für Lkw oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und von Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5t beträgt, diverse Fahrverbote auf bestimmten Strecken verordnet.

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