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Eisenbahnrecht Änderung des Seilbahngesetzes 2003 (RV 477 AB 549 BlgNR 27. GP), BGBl I 2020/139

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/37ZVR 2021, 55 Heft 2 v. 26.1.2021

Es soll vermieden werden, dass bereits erteilte Konzessionen aufgrund zeitlicher Verzögerungen der Bauherstellung erlöschen bzw bei zeitlich begrenzter Betriebseinstellung der öffentliche Verkehr nicht fristgerecht wiederaufgenommen werden kann.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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