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Gefahrgutrecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M313 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind, BGBl III 2020/212

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/28ZVR 2021, 54 Heft 2 v. 26.1.2021

Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Luxemburg unterzeichnet.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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