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Kein Trauerschmerzengeld nach Tod des Familienhundes

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2021/198ZVR 2021, 391 - 396 Heft 11 v. 27.10.2021

§§ 285a, 1325, 1331, 1332a ABGB

"Trauerschmerzengeld" (als Ausdruck einer besonderen Nahebeziehung) kommt bei Verlust eines Tiers nur nach Maßgabe von § 1331 ABGB in Betracht (so etwa bei Tierquälerei iSv § 222 StGB); bei bloßer, wenn auch grob fahrlässiger, Tötung könnte ein Anspruch demgegenüber nur durch eine Änderung des Gesetzes begründet werden.

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