Grundsätzlich bleiben alle Fahrzeugführerschulungen und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. 3. 2020 und dem 1. 11. 2020 endet, bis zum 30.
Grundsätzlich bleiben alle Fahrzeugführerschulungen und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. 3. 2020 und dem 1. 11. 2020 endet, bis zum 30.