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Rettungsgasse und Normadressat Ein normentheoretischer Weckruf

BeitragAufsatzJürgen PechanZVR 2020/135ZVR 2020, 295 - 299 Heft 9 v. 31.8.2020

Nach hA bildet der mögliche Wortsinn einer Norm die äußerste Grenze jeglicher Auslegung. Dies wirft im Anwendungsbereich des § 46 Abs 6 StVO die Frage nach dem methodisch erschließbaren Normadressaten auf. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass die Normentheorie von (1870 - 1939) eine mögliche Lösung bietet. Die 150. Wiederkehr seines Geburtstags am 12. 5. 2020 ist ein signifikanter Erinnerungsanlass für den gegenständlichen Weckruf.

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