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Vorteilsausgleich bei Aufhebung von Pkw-Kaufverträgen mit schuldrechtlicher Wirkung ex tunc Entwicklung eines betriebswirtschaftlich begründeten, praxisnahen Berechnungsmodells des Benützungsentgelts auf Basis der OGH-Judikatur

BeitragAufsatzKurt NovakZVR 2020/133ZVR 2020, 284 - 289 Heft 9 v. 31.8.2020

Werden Pkw-Kaufverträge mit schuldrechtlicher Ex-tunc-Wirkung aufgehoben, so ist (neben der Herausgabe des Kaufgegenstands) vom Käufer Benützungsentgelt zu leisten. Der OGH hatte bis dato kein Berechnungsmodell, welches alle beurteilungsrelevanten Aspekte berücksichtigt, zu erarbeiten. In Teilen der öLit und Judikatur wird zur Bemessung die Judikatur des BGH (Benützungsentgelt je Kilometer Laufleistung) herangezogen.Die in Judikatur und Lit vertretenen Berechnungsansätze werden einer wirtschaftswissenschaftlichen Analyse unterzogen. Die Ergebnisse werden in einem neu entwickelten Berechnungsmodell verarbeitet. Dieses ermöglicht dem Rechtsanwender nach Abarbeitung eines sehr kompakten Fragenprogramms eine den Erwägungen der Rsp des OGH Rechnung tragende Selbstberechnung des Nutzens (Benützungsentgelts).

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