Mit der 31. StVO-Nov, BGBl I 2019/37, hat der Gesetzgeber Klein- und Miniroller generell als Kleinfahrzeuge, die vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmt sind, eingestuft; von dieser Einstufung hat er auch elektrisch betriebene Klein- und Miniroller nicht ausgenommen.
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.