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Gelegenheitsverkehrsrecht V der BMK, mit der die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr geändert wird, BGBl II 2020/408

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/202ZVR 2020, 368 Heft 11 v. 22.10.2020

Die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf das nunmehr einheitliche Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) wurden verordnet.

Inkrafttreten: 24. 9. 2020, 1. 1. 2021 und 1. 1. 2022

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