Diese V beinhaltet arbeitnehmerschutzrelevante Sonderbestimmungen für das Auslösen von Lawinen vom Hubschrauber und für den Betrieb von Flughäfen.
Inkrafttreten: 3. 7. 2019
Diese V beinhaltet arbeitnehmerschutzrelevante Sonderbestimmungen für das Auslösen von Lawinen vom Hubschrauber und für den Betrieb von Flughäfen.
Inkrafttreten: 3. 7. 2019