Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wurde für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt zwischen km 81,33 und km 73,48 der A 2 Süd Autobahn festgelegt.