Die neueste Nov zur StVO 1960 BGBl I 2019/37 soll neben wenigen Neuerungen insb eine Klarstellung zur Verwendung von Elektro-Scootern bringen. Ob dieses Unterfangen gelungen ist, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
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Die neueste Nov zur StVO 1960 BGBl I 2019/37 soll neben wenigen Neuerungen insb eine Klarstellung zur Verwendung von Elektro-Scootern bringen. Ob dieses Unterfangen gelungen ist, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
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