Mit der neuen RL über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (EU) 2015/2302 (FN ) (im Folgenden "Reise-RL") (FN ) wurde die Möglichkeit des Rücktritts vom Pauschalreisevertrag novelliert. Dabei wird zwischen den Rücktrittsrechten mit und ohne Zahlung sowie zwischen denen des Reisenden und des Veranstalters unterschieden. Dieser Beitrag handelt von den neuen und den bekannten Rücktrittsarten (FN ) und geht sowohl auf die Vorgaben der EU als auch auf die nationale Umsetzung durch das Pauschalreisegesetz (PRG) (FN ) ein.