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Schaden bei Wildunfall nur am eigenen Kfz nachweisbar, keine Verständigungs- oder Mitwirkungsverpflichtung

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/93ZVR 2019, 200 Heft 6 v. 23.5.2019

I. Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden besteht, wenn der Sachschaden nur im Vermögen einer Person entstanden ist, für letztere gem § 4 Abs 5 StVO keine Verpflichtung zur Verständigung der nächsten Polizeidienststelle (Hinweis E 17. 6. 1992, 91/03/0286 VwSlg 13664A/1992).

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