Die österr BReg und die Regierung der Republik Mauritius haben als Vertragsparteien des am 7. 12. 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt mit dem Ziel, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienflugverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus geschlossen.