§§ 1304, 1311 ABGB; § 30 Abs 2 S.LSG; § 332 ASVG
Ein Mitverschulden kann sich auch aus der Verletzung eines Schutzgesetzes ergeben. In diesem Fall ist danach zu fragen, ob die übertretene Norm ein Schadensereignis wie das eingetretene verhindern wollte, ob also der - dem Rechtswidrigkeitszusammenhang auf der Seite des Schädigers entsprechende - "Mitverschuldenszusammenhang" besteht.