§§ 1325, 1326 ABGB
Zuspruch eines Schmerzengelds von Euro 100.000,- und einer Verunstaltungsentschädigung von Euro 25.000,- an 23-jährigen Mann mit ua sehr schweren Gesichtsschädelverletzungen (Asymmetrie des Gesichtsschädels, Verlust des Geruchssinns und Beeinträchtigung des Geschmackssinns, Serienrippenbrüche) samt vielen kosmetisch störenden Narben.