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Gefahrgutrecht Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), BGBl III 2018/182

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/27ZVR 2019, 54 Heft 2 v. 22.1.2019

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nigeria am 18. 10. 2018 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) hinterlegt.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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