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Kraftfahrrecht V der BM für Nachhaltigkeit und Tourismus über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing neuer Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsverordnung 2018 - Pkw-VIV 2018), BGBl II 2018/279

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/25ZVR 2019, 53 Heft 2 v. 22.1.2019

Diese V regelt die Bereitstellung von sachdienlichen, in sich widerspruchsfreien und verständlichen Informationen darüber, welche Kfz der Fahrzeugklasse M1 gemäß EG-RL 2007/46 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kfz und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge regelmäßig mit welchen einzelnen in Verkehr gebrachten flüssigen oder gasförmigen Kraftstoffen betankt werden können.

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