Der gegenständliche Aufsatz behandelt die Frage, ob Mountainbikes unter die Rennradausnahme des § 68 Abs 1 StVO fallen können. Die Antwort der Judikatur ist eindeutig "Nein!", außer die entsprechenden Anforderungen des § 4 FahrradV liegen vor. (FN ) Die einschlägige Rsp basiert jedoch auf unglücklich gewählten Definitionen und einem zu restriktiven Gesetzeswortlaut.