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Gesetzmäßige Kundmachung einer Verordnung, es kommt auf die rechtzeitige und leichte Erkennbarkeit an

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/211ZVR 2019, 408 Heft 12 v. 3.12.2019

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass das Ende der Fußgängerzone (Nikolaiplatz in Graz) leicht und rechtzeitig iSd § 48 Abs 1 StVO erkannt werden kann, auch wenn aus einem bestimmten Blickwinkel das Verkehrszeichen an der Ecke Nikolaiplatz und Arche Noah von einem Parkautomaten verdeckt ist.

V 45/2018

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