Mit dieser schlagkräftigen Überschrift berichtete das Rechtspanorama der "Presse" in seiner Ausgabe vom 7. 1. 2019 über die richtungsweisende E 15 Os 141/18a des OGH, mit der er die Nichtigkeitsbeschwerde eines Autorasers, der in Wien mit 2,32 ‰ Blutalkoholgehalt und 102 km/h in einer 30 km/h-Zone zwei andere Verkehrsteilnehmer getötet hatte und vom Geschworenengericht des Verbrechens des Mordes schuldig gesprochen worden war, zurückwies (Die Presse 2019/02/01).