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Durchführung der Atemluftuntersuchung; Bestimmungsrecht liegt beim Beamten

Judikaturübersicht VerwaltungStrassenverkehrsrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2018/222ZVR 2018, 408 Heft 12 v. 12.1.2019

Entscheidung: VwGH 17.7.2018, Ra 2018/02/0209

Normen: § 5 Abs 2 StVO

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