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Lenkererhebung, auch juristische Person kann bezeichneter Auskunftspflichtiger sein

Judikaturübersicht VerwaltungStrassenverkehrsrecht; VerwaltungsgerichtsbarkeitDr. Gerhard PürstlZVR 2017/177ZVR 2017, 314 - 315 Heft 9 v. 16.9.2017

Entscheidung: VwGH 7.3.2017, Ra 2016/02/0145

Normen: § 103 Abs 2 KFG

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