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Straferkenntnis, keine höhere Ersatzfreiheitsstrafe als in der Strafverfügung zulässig

Judikaturübersicht VerwaltungVerwaltungsrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2017/193ZVR 2017, 345 Heft 10 v. 22.10.2017

Entscheidung: BFG 21.6.2017, RV/7500187/2017

Normen: § 49 Abs 2 VStG

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