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Dreimonatige Entscheidungsfrist ist auf Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheins nicht anzuwenden

Judikaturübersicht VerwaltungStrassenverkehrsrechtn. n.ZVR 2016/196ZVR 2016, 447 Heft 11 v. 26.11.2016

Entscheidung: VwGH 2.5.2016, Ra 2016/11/0043

Normen: § 29 FSG; § 24 Abs 1 FSG; § 26 FSG

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