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Haftungsfreizeichnungsklausel für leichte Fahrlässigkeit in Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen fällt unter § 864 a ABGB

SchuldrechtJudikaturZVR 2014/70ZVR 2014, 124 - 126 Heft 4 v. 1.4.2014

OGH 22.1.2014, 2 Ob 234/13w; OGH 19.10.2005, 7 Ob 244/05s

Schlagwörter:

Luftfahrt; Flugplatz; Benützungsbedingungen; Haftungsausschluss; Geltungskontrolle; ungewöhnliche Klausel;

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