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V der BMVIT, mit der die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 geändert wird, BGBl II 2013/470

LuftverkehrsrechtVerkehrsrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2014/45ZVR 2014, 57 - 58 Heft 2 v. 1.2.2014

Normen: § 24g LFG; § 24h LFG

Schlagwörter:

Luftfahrt; unbemannte Luftfahrzeuge; Luftbeförderungsunternehmen; Paragleiten;

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