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Abstrakte Berechnung eines Nutzungsausfallsschadens

Entscheidungen zum deutschen Schadenersatzrecht 20131o. Univ.-Prof. Dr. Christian HuberZVR 2013/114ZVR 2013, 209 Heft 6 v. 1.6.2013

Normen: § 249 dBGB; § 253 dBGB

Schlagwörter:

Deutschland; abstrakte Nutzungsentschädigung; Internetnutzung; Telefonnutzung; Anbieterwechsel; Rechtsvergleichung;

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