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VStG - Kosten des Berufungsverfahrens haben bei Ausscheidung eines Teils des Tatbestands aus dem Spruch zu entfallen

VerwaltungsverfahrenJudikaturDr. Gerhard PürstlZVR 2013/233ZVR 2013, 408 Heft 12 v. 1.12.2013

VwGH 28.6.2013, 2011/02/0002; VwGH 26.1.2001, 98/02/0277

Schlagwörter:

Verwaltungsstrafverfahren; Berufungsverfahren; Kostenersatz; teilweise Stattgebung der Berufung; Wegfall eines Teils des Tatbestands aus dem Spruch;

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