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FSG - Bindungswirkung gilt nur für rk Bestrafungen, nicht aber für aufgehobene Straferkenntnisse

KraftfahrrechtJudikaturDr. Gerhard PürstlZVR 2013/213ZVR 2013, 379 Heft 11 v. 1.11.2013

VwGH 26.4.2013, 2013/11/0015; VwGH 27.9.2007, 2006/11/0027

Schlagwörter:

Entziehung der Lenkberechtigung; Lenken eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss; Vorfrage; aufgehobenes Straferkenntnis; Bindungswirkung;

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