§ 44 Abs 2 lit a KFG; § 56 Abs 1 KFG; § 56 Abs 1a KFG
Der VwGH traf im gegenständlichen Urteil Feststellungen darüber, welche Kriterien vorliegen müssen, damit eine Behörde die Zulassung eines Kfz wegen der Weigerung des Lenkers, das Auto zur Begutachtung vorzuführen, aufheben kann.