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Verordnung des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Kennzeichnung von Fahrzeugen betreffend die Zuordnung zu den Abgasklassen festgelegt werden (IG-L - Abgasklassen-Kennz.

UmweltrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/80ZVR 2012, 162 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag spricht eine auf Boden des § 14 IG-L erlassene Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft in Bezug auf Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Kennzeichnung von Fahrzeugen sowie die Zuordnung zu den Abgasklassen an. Diese tritt mit 1.9.2012 in Kraft.

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