Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag spricht eine auf Boden des § 14 IG-L erlassene Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft in Bezug auf Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Kennzeichnung von Fahrzeugen sowie die Zuordnung zu den Abgasklassen an. Diese tritt mit 1.9.2012 in Kraft.