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§ 5 Abs 2 und 4 StVO

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturZVR 2012/65ZVR 2012, 137 - 138 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 5 Abs 2 StVO; § 5 Abs 4 StVO

Die Entscheidung stellt klar, dass die Weigerung zur Dienststelle mitzukommen auch als Verweigerung der Atemluftuntersuchung gilt.

VwGH 18.11.2011, 2010/02/0306; VwGH 25.2.2002, 99/02/0221

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