§ 93 Abs 1 StVO; § 93 Abs 4 StVO
Der VwGH beschäftigte sich mit der Reichweite des § 93 Abs 1 StVO. Im Anlassfall wurde in einem Feststellungsbescheid begehrt, dass nur der Gehsteig von den Eigentümern einer Liegenschaft in Wien, nicht aber eine parkähnliche Fläche vom Schnee geräumt und gestreut werden müssten.