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Unschuldsvermutung, Beh darf die Beweislast nicht auf den Beschuldigten überwälzen

KraftfahrrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/15ZVR 2012, 35 - 36 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf das fragliche Lenken eines Fahrzeuges thematisiert die erkennende Instanz weitreichende Fragen der Unschuldsvermutung im Verwaltungsstrafverfahren.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG

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