§ 1295 ABGB; § 1299 ABGB; § 2 EKHG; § 9 EKHG
Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob der nicht zwingend notwendige Einsatz eines Pistengerätes bei aufrechtem Skiliftbetrieb bereits das Verschulden des Skipistenbetreibers bei Unfällen indiziert. Weiters wird die Anwendbarkeit des EKHG auf Pistengeräte thematisiert.