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Haftungsausschluss nach § 3 Z 1 EKHG bei Skiliftunfall nach Erwerb einer nicht übertragbaren Skikarte

SchadenersatzrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Christian Huber, RWTH Aachen (Anmerkung)ZVR 2012/217ZVR 2012, 400 - 403 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck würdigt in vorliegender Sache die Frage, ob der gutgläubige Erwerb einer an sich nicht übertragbaren Skikarte einem Anspruch aus Gefährdungshaftung auf dem Boden des EKHG entgegensteht.

Rechtsgrundlagen: § 1 EKHG; § 3 EKHG; § 9 EKHG

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