Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck würdigt in vorliegender Sache die Frage, ob der gutgläubige Erwerb einer an sich nicht übertragbaren Skikarte einem Anspruch aus Gefährdungshaftung auf dem Boden des EKHG entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 1 EKHG; § 3 EKHG; § 9 EKHG