Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass eine wiederkehrende Überladung eines Traktors durch einen Landwirt, der Steine transportiert und keine Frontausgleichsgewichte verwendet, eine Gefahrerhöhung zu bewirken in der Lage ist.
Rechtsgrundlagen: § 23 VersVG; § 25 VersVG