Zusammenfassung: In Hinblick auf die Reparaturwürdigkeit eines beschädigten Kraftfahrzeuges hatte sich der OGH klärend der Frage zu widmen, unter welchen Voraussetzungen ein Restwert für ein Fahrzeug(wrack) der Schadensregulierung zugrunde zu legen ist. Welche Pflichten treffen dabei den Geschädigten?
Rechtsgrundlagen: § 1304 ABGB; § 1323 ABGB