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Keine Haftung des Alpenvereins für ausgebrochenen Felsbrocken

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Andreas Ermacora, RAZVR 2011/140ZVR 2011, 245 - 247 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

§ 1319a ABGB

Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob der Alpenverein vertraglich oder deliktisch seinen Mitgliedern aufgrund losgelöster Felsen und sohin bewirkter Schäden zu haften hat. Welche Haftungsansatzpunkte sind denkbar?

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