§ 1319a ABGB
Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob der Alpenverein vertraglich oder deliktisch seinen Mitgliedern aufgrund losgelöster Felsen und sohin bewirkter Schäden zu haften hat. Welche Haftungsansatzpunkte sind denkbar?
§ 1319a ABGB
Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob der Alpenverein vertraglich oder deliktisch seinen Mitgliedern aufgrund losgelöster Felsen und sohin bewirkter Schäden zu haften hat. Welche Haftungsansatzpunkte sind denkbar?