Zusammenfassung: In Hinblick auf die Pflicht zum vorsichtigen Räumen einer Kreuzung hatte sich das erkennende Gericht mit Fragen der Verschuldensteilung bei Kreuzungsunfällen mit Straßenbahnen zu befassen. In concreto war der Falle eines bei Grün in die Kreuzung einfahrenden PKW zu behandeln, der den Kreuzungsbereich nach der Rotschaltung der Ampel verlassen wollte.