Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Frage einer entschuldbaren Fehlreaktion eines bevorrangten Radfahrers Stellung, dem nur eine kurze Zeit zur Verfügung stand, um die Gefahr, die von einem einbiegenden PKW ausging, abzuwenden. Mit Praxistipp von Karl Heinz Danzl.
Rechtsgrundlagen: § 12 StVO; § 19 StVO; § 1304 ABGB