Zusammenfassung: Der OGH prüfte im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, ob sich ein LKW mit Arbeitsbühne und mit ausgefahrenen Stützen, der unter eine Brücke abgestellt war, im Betrieb iSd EKHG befindet.
Rechtsgrundlagen: § 1 EKHG; § 14 Abs 1 KFG; § 99 Abs 1 KFG