Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der Gerichtshof iZm dem Transport von Baumstämmen auf einem LKW klar, dass vom Begriffsbild des normalen Fahrbetriebs auch Vollbremsungen erfasst werden.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 1 lit e KFG
Schlagwörter: