Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Eisenbahnunternehmen für Hörschäden eines Passagiers durch den Einsatz von Makrofonen einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1325 ABGB
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Eisenbahnunternehmen für Hörschäden eines Passagiers durch den Einsatz von Makrofonen einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1325 ABGB