Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, wer dafür einzustehen hat, dass ein KFZ beim Abschleppen aufgrund eines unfallbedingten Kurzschlusses abbrennt, weil die Batterie nicht abgeklemmt war. Hat sich eine außergewöhnliche Betriebsgefahr verwirklicht?